Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477
Anhaltspunkte dafür, dass das Maß der baulichen Nutzung der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude durch das Bauvorhaben nicht eingehalten wäre oder der Neubau der landwirtschaftlichen Maschinenhalle unabhängig von seiner Nutzungsart den vorhandenen Rahmen in unangemessener Weise überschreitet, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 26).
Das Bauvorhaben stellt gegenüber dem Wohngebäude des Antragstellers keine übermächtige Erscheinung dar mit der Folge, dass dieses überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 32).
Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477
Dieser zutreffende Einwand des Antragstellers führt aber gleichwohl nicht zum Erfolg seiner Beschwerde, weil sich allein aus einer fehlerhaften Gebietseinstufung kein Drittschutz ableiten lässt (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2016 - 9 ZB 13.1877 - juris Rn. 5 m.w.N.).
Unabhängig davon, ob das Bauvorhaben aber dem unbeplanten Innenbereich oder dem Außenbereich zuzuordnen ist, richtet sich der Drittschutz des Antragstellers hier ausschließlich nach dem Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2016 - 9 ZB 13.1877 - juris Rn. 5;… B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris Rn. 11).
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477
Sie müssen ferner damit rechnen, dass sich landwirtschaftliche Betriebe, die sich in einer vergleichbaren Ortsrandlage befinden, in den Außenbereich hinein erweitern (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2002 - 2 CS 02.247 - juris Rn. 11).
Das bezieht sich auf alle landwirtschaftlichen Immissionen, wie Traktorengeräusche, den Lärm in der Landwirtschaft üblicher Maschinen und Gerätschaften sowie die Bewegungsgeräusche der Tore (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2002 - 2 CS 02.247 - juris Rn. 12).
Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477
Die baurechtliche Prüfung ist an das aus dem Bauantrag ersichtliche Vorhaben gebunden und kann nicht durch den Hinweis auf möglicherweise besser geeignete Alternativstandorte zu Fall gebracht werden (BVerwG, B.v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 - juris Rn. 6).
Nachbarantrag eines Produzenten von medizinisch-technischen Produkten gegen einen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477
Die Baugenehmigung schafft keine Grundlage dafür, weitere (Nachbar-) Vorhaben mit dem Argument abzuwehren, für das behördlich gebilligte eigene Baukonzept sei von ausschlaggebender Bedeutung gewesen, dass der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die Nutzungsmöglichkeiten, die das Baurecht an sich eröffnet, nicht voll ausschöpft (…BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215.96 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1672 - juris Rn. 22).
Antrag auf Zulassung der Berufung; Gebot der Rücksichtnahme; Verbauung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477
Die Aufrechterhaltung einer ungeschmälerten Aussicht stellt eine durch die Baugenehmigung vermittelte Chance dar, deren Vereitelung grundsätzlich nicht dem Entzug einer Rechtsposition gleichkommt (vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2010 - 15 ZB 09.2132 - juris Rn. 13).
Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477
Maßgebend für die Frage der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch das Bauvorhaben des Beigeladenen gegenüber dem Antragsteller sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 2012.2012 - 4 C 11.11 - juris Rn. 32).
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
Nachbarklage gegen den Um- und Anbau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
Nachbarklage; Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Außenbereich; standortbezogener …
Anforderung an einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
Berücksichtigung von Nachbarinteressen im Rahmen von Art. 68 Abs. 1 Satz 1 …
Erfolglose Nachbarklage gegen landwirtschaftliche Maschinenhalle
Verletzung des Rücksichtnahmegebots und Amtsaufklärungspflicht bei vorhandenen …
Sein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und die Beschwerde gegen die Ablehnung durch das Verwaltungsgericht Würzburg blieben erfolglos (VG Würzburg, B.v. 16.11.2016 - W 4 S 16.1144; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477).
Denn das Verwaltungsgericht prüft einen möglichen Drittschutz des Klägers jedenfalls zutreffend am Maßstab einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 14).
aa) Zur Lärmbelästigung wurde nichts vorgetragen, was über die Ausführungen im vorangegangenen Beschwerdeverfahren (9 CS 16.2477) hinausgeht und vor allem unter Berücksichtigung der Stellung der landwirtschaftlichen Halle, der Anordnung der Zufahrt und der Tore zu einer anderen Bewertung führen könnte.
Mit der maßgebenden Situation des klägerischen Wohngebäudes am Rand zum Außenbereich und der dadurch eingeschränkten Schutzwürdigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 19 f.) setzt sich das Zulassungsvorbringen im Übrigen nicht auseinander.
Die vom Kläger beanstandete Höhe der landwirtschaftlichen Halle gegenüber seinem (niedrigeren) Wohngebäude vermag, auch unter Berücksichtigung des faktischen Dorfgebiets, in dem sich das Grundstück des Klägers befindet, hier aufgrund der vorhandenen und dokumentierten Umstände in der Gesamtbetrachtung keine Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts darzulegen (BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 23;… vgl. auch NdsOVG, B.v. 13.1.2010 - 1 ME 237/09 - juris Rn. 14 f.).
Pferdestall im Außenbereich stört Wohnen am Ortsrand nicht
Dabei muss der Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen oder an den Außenbereich angrenzenden Grundstücks grundsätzlich stärkere Immissionen hinnehmen als Grundstückseigentümer in einem durch Wohnnutzung geprägten Gebiet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 CS 16.2477 -, juris Rn. 19).
Erfolglose Nachbarklage gegen landwirtschaftliche Maschinenhalle
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichts- und der beigezogenen Behördenakten verwiesen sowie auf die Entscheidung der Kammer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren W 4 S 16.1144, ebenso auf den Beschluss des 9. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 2017 (Az. 9 CS 16.2477), mit dem die Beschwerde zurückgewiesen wurde.
Solche schutzwürdigen Rechte hat der Kläger allerdings nicht, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 16. November 2016 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. W 4 S 16.1144), bestätigt durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 2017 (Az. 9 CS 16.2477), ausgeführt hat.
Soweit der Klägervertreter schließlich darauf hinweist, das Gebot der Rücksichtnahme sei durch den Neubau der Halle verletzt, weil diese den Kläger optisch unzumutbar beeinträchtige, wird auf den im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2016 (Az. 9 CS 16.2477) verwiesen, in dem der Senat überzeugend darlegt, dass dem Hallenbau vorliegend gerade keine erdrückende Wirkung zukommt.
Einhaltung des nachbarrechtlichen Bestimmtheitsgebots einer Baugenehmigung
Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend darauf abgestellt, dass sich hier - unabhängig von der konkreten Gebietseinstufung mangels Vorliegen eines Gebietserhaltungsanspruchs - ein Drittschutz nur aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergeben kann (BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 14) und einen Verstoß dagegen verneint.
Keine Ermessensreduzierung auf Null für ein Einschreiten der Baubehörde, wenn …
Die Baugenehmigung schafft keine Grundlage dafür, weitere (Nachbar-) Vorhaben mit dem Argument abzuwehren, für das behördlich gebilligte eigene Baukonzept sei von ausschlaggebender Bedeutung gewesen, dass der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die Nutzungsmöglichkeiten, die das Baurecht an sich eröffnet, nicht voll ausschöpft (…BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215.96 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 03.02.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 26).
Die Kläger müssen ferner sogar damit rechnen, dass sich landwirtschaftliche Betriebe, die sich in einer vergleichbaren Ortsrandlage - wie hier das Grundstück des Beigeladenen - befinden, in den Außenbereich hinein erweitern (BayVGH, B.v. 03.02.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 19).
Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für Gerätehaus
Das Erstgericht verweist insofern zu Recht darauf, dass die Aufrechterhaltung einer ungeschmälerten Aussicht lediglich eine durch die Baugenehmigung vermittelte Chance darstelle, deren Vereitelung nicht dem Entzug einer Rechtsposition gleichkomme und dass Anderes nur in einem - hier nicht gegebenen - Ausnahmefall einer besonderen, "situationsberechtigten" Prägung als Aussichtslage gelten könnte (…neben der im angegriffenen Urteil zitierten Entscheidung vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2010 - 15 ZB 09.2132 - juris Rn. 13, vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2013 - 15 ZB 13.612 - NVwZ 2013, 1238 = juris Rn. 11; B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 26).
Erfolglose Berufungszulassung: Nachbar wendet sich gegen die Errichtung eines …
Das ist allgemein nicht der Fall, wenn die Immissionen nicht über das in einem Mischgebiet oder Dorfgebiet zulässige Maß hinausgehen; denn diese Gebiete dienen ebenfalls dem Wohnen (BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 - NVwZ 1991, 881; BayVGH, B.v. 3.12.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 19; U.v. 8.9.1998 - 27 B 96.1407 - BayVBl 1999, 215).
Nachbarklage gegen Nutzungsänderung und erstmalige Genehmigung von Freiflächen …
Gleiches gilt etwa, wenn Wohnbebauung in Randlage zum Außenbereich realisiert wird, da auch hier mit der Errichtung von privilegierten Vorhaben gerechnet werden muss (BayVGH, B. v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 19).
Baurechtliche Nachbarklage
Das Verwaltungsgericht hat - ausgehend von den Grundsätzen, wonach eine derartige Wirkung vor allem bei nach Höhe, Breite und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 22 m.w.N.) - eine Einzelfallbeurteilung unter Berücksichtigung der Höhe, Länge und Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Bebauung auf dem Grundstück des Antragstellers vorgenommen (vgl. BA S. 23).
Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Pferdekoppel
Gleiches gilt etwa, wenn Wohnbebauung in Randlage zum Außenbereich realisiert wird, da auch hier mit der Errichtung von privilegierten Vorhaben gerechnet werden muss (BayVGH, B. v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 19).
Rücksichtnahmegebot und Wertminderung von Grundstücken durch Unterbringung von …
Treu und Glauben, Frist, Abstandsfläche, Carport, Garage, Wandhöhe, Grenze, …
Kein Nachbarschutz vor unästhetischen Auswirkungen eines Waldkindergartens
Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Weide- und Reitplatzes mit …
Baurechtliche Nachbarklage - Zulassung der Berufung erfolglos
Nachbarklage gegen Bauvorbescheid
Schutzwürdiges Interesse eines Denkmaleigentümers, Abwehr von Beeinträchtigungen …
Lärmeinwirkungen aus Freibad
Nachbarklage
Beteiligungsfähigkeit einer AG; Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses …
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Errichtung eines Bullenmaststalls mit …
Baugenehmigung zur Errichtung eines Bullenmaststalls und einer Getreidelagerhalle …
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für Bewegungsparcours
Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben einer Wohnhauserweiterung …